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Bankgeheimnis
Eine Verpflichtung seitens der Banken und ihrer Mitarbeiter, Kundendaten vertraulich zu behandeln. In der Schweiz ist die Verletzung des Bankgeheimnisses eine öffentliche Handlung gemäß Artikel 47 der Banken-Gesetz. Hingegen haben die Banken nach dem Gesetz über Strafverfahren und anderen gesetzlichen Vorschriften verpflichtet die Behörden informieren und vor ihnen bezeugen.
- Parte del discurso: noun
- Industria/ámbito: Banca
- Categoría: Banca de inversión
- Company: UBS
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Creador
- Stefan K
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